§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§2 Zweck des Vereins
Hierbei strebt der Verein eine möglichst breite Vertretung seiner politischen Auffassungen durch die Erreichung von Mandaten, sowohl in Gemeinde- als auch in Kreisparlamenten an.
Darüber hinaus führt der Verein Veranstaltungen zur politischen Willensbildung in den gesellschaftlichen Bereichen durch.
§3 Mitgliedschaft
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
Über den Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags. Dieser muss die Aufnahme schriftlich bestätigen. Stimmen mehr als 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes gegen die Aufnahme (Vetorecht), so ist dem Bewerber die Aufnahme zu versagen.
Die Ablehnung bedarf keiner Begründung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Gegen die Ablehnung ist ein Widerspruch zulässig, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.
§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
-Austritt
-Ausschluss
§7 Beiträge und Spenden
Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Spenden und Zuwendungen. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
§8 Organe
Der Verein hat folgende Organe: Mitgliederversammlung und Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie kann dem Vorstand Aufträge und Weisungen erteilen.
Sie hat die Richtlinien- und Haushaltskompetenz und darüber hinaus folgende Aufgaben:
Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert, oder wenn ein Viertel der Mitglieder oder ein Drittel des Vorstands die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Die/der Vorsitzende beruft die Sitzung schriftlich mindestens vier Wochen im Voraus unter Angabe der Tagesordnung ein.
Für eine außerordentliche Versammlung beträgt die Einladungsfrist zwei Wochen. Die Mitgliederversammlung kann eine Änderung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst und unter Angabe des Abstimmungsergebnisses in einem Protokoll festgehalten, aus dem auch Ort und Zeit der Versammlung hervorgehen.
Auf Antrag eines Zehntels der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgt die Abstimmung geheim. Das Protokoll ist von der Versammlungsleitung zu unterschreiben.
§9 Vorstand
Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Schriftführer sowie weiteren, bis zu fünf Beisitzern.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl von der nächstfolgenden Mitgliederversammlung für die noch verbleibende Amtszeit vorgenommen.
Der vertretungsberechtigte Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
§10 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur auf ordentlichen Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Sie bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Dies gilt nicht für eine Änderung des Vereinszwecks § 2 (2) und der Vereinsordnung § 2 (4).
§11 Auflösung
Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, wenn der Vorstand oder die Hälfte der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies beantragen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine vom Vorstand zu bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere Körperschaft/Verein, die/der sich den politischen Grundsätzen des Vereins verbunden fühlt.