Kommunalwahl
Spätestens am 18.12.2015
Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch den Wahlleiter
Die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschlage gibt es unter www.wahlen.hessen.de Rubrik Kommunalwahl
28.12.2015 18 Uhr
Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (69. Tag vor dem Wahltag)
Ablauf der Frist zur Beseitigung von Mängeln, die einen Wahlvorschlag ungültig machen
08.01.2016
Ablauf der Frist zur Beseitigung von Mängeln gültiger Wahlvorschläge (58. Tag vor dem Wahltag)
Ablauf der Frist zur Rücknahme oder Abänderung von Wahlvorschlägen
08.01.2016
Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen durch den Wahlausschuss
18.01.2016
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge, Verteilung von Musterstimmzetteln Hierfür ist keine Frist vorgesehen, sie muss aber so frühzeitig erfolgen, dass die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben, sich ausreichend über den Stimmzettel zu informieren.
25.01.2016
Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen
Spätestens am 11.02.2016
Öffentliche Bekanntmachung über:
1. Die Auslegung des Wählerverzeichnisses
2. Die Erteilung von Wahlscheinen
3. Das Wahlrecht von Unionsbürger
4. Die Ausgabe von Musterstimmzetteln
Spätestens am 29.02.2016
Wahlbekanntmachung
06.03.2016
Kommunalwahl
In der Novelle des Kommunalwahlgesetzes vom 28.03.2015 wurde die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 66. auf den 69. Tag vor dem Wahltag (§ 13 KWG) und der Termin für die Zulassung der Wahlvorschläge auf den 58. Tag (§ 15 KWG) festgelegt. Die anderen Termin blieben unverändert.